„Die Steuerberatung von Golling erfüllt mehr als nur steuerliche Pflichten.“

Wir sehen Ihre betrieblichen Steuerangelegenheiten als Einsparpotenzial

Als Unternehmer oder Freiberufler wissen Sie: Das Steuerrecht unterliegt einer komplexen Dynamik mit vielen Vorschriften, Fristen, Ausnahmen und Sonderfällen. Jeder Steuerfall ist anders, und Steuerfehler können zu ärgerlichen Nachzahlungen, Zinsen oder gar Strafen führen. Auf der anderen Seite haben Sie über mögliche Freibeträge, Ermäßigungen bzw. Vergünstigungen oder Steuerbefreiungen auch viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Sofern Sie das nötige Know-how besitzen oder einen professionellen Partner an Ihrer Seite haben, der Sie bei einer smarten Steuergestaltung unterstützt.

Persönliche Beratung und fachmännische Abwicklung 

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber den Finanzbehörden und entwickeln ein nachhaltiges, steueroptimiertes Konzept in Ihrem Sinne. Unsere Leistungen beinhalten betriebliche Steuererklärungen für Unternehmen und Freiberufler, Jahresabschlüsse für Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie die Einnahme-Überschuss-Rechnung für nicht buchführungspflichtige Einzelunternehmer oder Freiberufler. Sie verlassen sich nicht nur auf eine fachmännische Bearbeitung Ihrer Steueranliegen, sondern auf eine persönliche Beratung inklusive entsprechender Empfehlungen zur Optimierung Ihrer Steuerlast.  

Unsere Leistungen im Detail

Betriebliche Steuererklärung:

  • Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftssteuererklärung
  • Einheitliche und gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen 
  • Steuerliche Gestaltungsgrundlagen zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung
  • Liquiditätsplanung
  • Ermittlung der Steuerbelastung bei geplanten Projekten
  • Unterjährige Ermittlung der voraussichtlichen Steuerbelastung anhand der aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung 
  • Steuerbelastungsvergleiche für verschiedene Rechtsformen
  • Steuerliche Aspekte bei Umwandlung von Unternehmen
  • Betreuung und Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen 
  • Übernahme der gesamten Korrespondenz mit den Finanzbehörden 
  • Zeitnahe Prüfung der Steuerbescheide 
  • Außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren 

Jahresabschlüsse:

  • Jahresabschlüsse für sämtliche Rechtsformen nach Handels- und Steuerrecht inklusive der E-Bilanz 
  • Erstellung des Anhangs
  • Erstellung der Anlagenbuchführung
  • Jahresabschlüsse mit Erläuterungsbericht
  • Jahresabschlüsse mit und ohne Plausibilitätsprüfung
  • Jahresabschluss für die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger
  • Eröffnungs-, Zwischen- und Aufgabebilanzen

Einnahme-Überschuss-Rechnung:

  • Gewinnermittlung, auf Wunsch auch mit Erläuterungsbericht 
  • Anlagenbuchführung