
„Verlassen Sie sich auf unsere fundierte Expertise im Erbschaftssteuerrecht.“
Ein Erbfall kann viele Herausforderungen mit sich bringen
Sollte der Wert Ihres Erbes einen bestimmten Freibetrag überschreiten, fällt die Erbschaftssteuer an. Ihr Betrag hängt von der Höhe des Erbes, dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und der Erbschaftssteuerklasse ab. Die erste Herausforderung beginnt bereits mit der Wertermittlung Ihres Erbes, die bei Immobilien über den sogenannten Verkehrswert, für Betriebsvermögen über den Ertragswert und für Geldvermögen über den Nennwert festgesetzt wird. Ferner müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis Ihres Erbfalls bei der zuständigen Finanzbehörde eine Erbschaftssteuererklärung einreichen. Darin sind alle erforderlichen Formulare, Unterlagen, Angaben und Berechnungen enthalten, um die Höhe der Erbschaftssteuer festzustellen.
Wir kümmern uns gerade dann, wenn Sie schon genug um die Ohren haben
Ihre Erbschaftssteuererklärung wird vom Finanzamt durch eine Erbschaftssteuerprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Um ungewünschte Nachzahlungen zu vermeiden, haben Sie uns idealerweise schon frühzeitig für die Erstellung der Erbschaftssteuererklärung konsultiert und profitieren seitdem von unserer fundierten Expertise. Wir stehen Ihnen mit einer persönlichen und vertrauensvollen Betreuung zu Ihrem Erbfall zur Seite und schaffen für Sie Planbarkeit, wenn Ihre Welt durch einen Verlust aus den Fugen gerät.
Unsere Leistungen im Detail
